Eidgenössischer Sachkundenachweis für Hundehaltende

21. April 2026
Webartikel

Ein neuer Vorstoss verlangt die Rückkehr zum eidgenössischen Sachkundenachweis für Hundehaltende: Die von Meret Schneider (Grüne) im Nationalrat eingereichte Motion verlangt die Einführung eines eidgenössischen Sachkundenachweis für Neu-Hundehalter, der aus einem theoretischen und einem praktischen Teil besteht und sich materiell am Nationalen Hundehalter Brevet (NHB) orientiert. Der theoretische Teil soll vor dem Erwerb des Hundes, der praktische innert 18 Monaten nach Erwerb des Hundes absolviert werden und ausschliesslich gesetzeskonforme, gewaltfreie Erziehungsmethoden beinhalten.

Begründet wird der Vorstoss damit, dass es in den letzten Jahren es vermehrt zu Vorfällen mit Hunden, darunter Beissvorfälle, aber auch Tierschutzverstösse kam, die deutlich machen, dass ein grosser Bedarf an fundierter Ausbildung für Hundehaltende besteht. Hundefachpersonen bemängeln die oft fehlende Qualifikation der Hundehaltenden, die dazu führt, dass Hunde nicht tierschutzgerecht gehalten und dadurch verhaltensauffällig werden. 

Eine nationale Regelung ist der einzige Weg, um eine stabile und für die Tiere zumutbare Basis zu schaffen.  In vielen Kantonen werden Einzellösungen gefordert und sind teilweise umgesetzt. Das zeigt deutlich, dass es Zeit ist, eine nationale, gemeinsame Basis zu schaffen, um den Kantonen die Umsetzung zu erleichtern. 

Der Kanton Luzern begegnet diesem Problem erfolgreich mit dem Nationalen Hundehalter Brevet (NHB). Mit dieser obligatorischen Hundeausbildung sollen Hundehaltende Grundkenntnisse erlangen, die wichtig für einen sicheren Umgang mit dem Hund, sowie für eine tierschutzkonforme Haltung sind. Seit 2023 bewährt sich das NHB in der Praxis und wird von Veterinärämtern, der Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzten, dem STS, der SKG, den Hundetrainerorganisationen und Hundehaltenden begrüsst. 

Der Bund soll daher beauftragt werden, eine obligatorische Hundeausbildung zu erlassen, die sich am NHB orientiert und zweistufig ist: Vor Erwerb eines Hundes ist ein theoretischer Kurs mit einer Prüfung (Live oder digital möglich) zu absolvieren, um einer initialen Überforderung vorzubeugen und über die Verantwortung beim Kauf eines Hundes zu informieren. Innert 18 Monaten nach Erwerb des Hundes muss entweder ein Praxiskurs oder alternativ eine Praxis-Prüfung absolviert werden. Eine nationale Gesetzgebung ist entscheidend, um dem gesetzlichen Wildwuchs Einhalt zu gebieten und dem Schutz der Hunde Rechnung zu tragen. Die Kantone können die Anforderungen verschärfen, müssen aber mindestens die Grundlagen gemäss Vorschlag einhalten. 

Die Motion wurde mitunterzeichnet von: Amoos, Emmanuel (SP/VS), Brenzikofer, Florence (Grüne/BL), Candan, Hasan (SP/LU), Chollet, Clarence (GRÜNE/NE), Clivaz, Christophe (Grüne/VS), Fischer, Benjamin (SVP/ZH), Glättli, Balthasar (Grüne/ZH), Gugger, Niklaus-Samuel (EVP/ZH), Mahaim, Raphaël (GRÜNE/VD), Porchet, Léonore (Grüne/VD), Prelicz-Huber, Katharina (Grüne/ZH), Rosenwasser, Anna (SP/ZH), Storni, Bruno (SP/TI), Suter, Gabriela (SP/AG), Weichelt, Manuela (Al/ZG)

Susy Utzinger, Geschäftsführerin der Susy Utzinger Stiftung für Tierschutz SUST begrüsst diesen Vorstoss: "Ein obligatorischer Sachkundenachweis für HundehalterInnen schützt nicht nur Hunde, sondern auch die Bevölkerung: Er sorgt für mehr Sicherheit im öffentlichen Raum und nimmt Ängste ernst."