Nationalrat will Änderung in der Motion Anpassung RAUS-Bestimmungen
Der Nationalrat behandelte am 10. März 2026 die Motion 25.3231 Anpassung der RAUS-Bestimmungen im Sinne von Umwelt und Tierwohl. Die Motion verlangt die Streichung der Bedingung einer bis zum First freien Seite bei Stallungen mit Innen-Laufhöfen. Solche wurden zwischen 2018 bis 2024 in einigen Kantonen gebaut und fälschlicherweise als RAUS-konform anerkannt.
Die Motion war im vergangen Jahr im Ständerat angenommen worden. Die nationalrätliche Kommission WBK empfahl zwar die Annahme der Motion, jedoch mit einer Änderung: Die Bestimmungen für RAUS-Beiträge sollten unverändert bleiben, beantragte aber eine Änderung der Motion zur Schaffung einer rechtlichen Grundlage, sodass Betriebe, die im Zeitraum von 2018 bis 2024 vermeintlich RAUS-konforme Ställe fertiggebaut haben, als konform gelten.
Eine Minderheit hatte beantragt, die Motion abzulehnen und stattdessen die Kantone, die die Tierschutzprogramme ungenügend umgesetzt haben, für eine Lösung der betroffenen Einzelfälle in die Pflicht zu nehmen. Dies, weil bei Annahme der Motion selbst mit abgeändertem Wortlaut das Programm verwässert und das Tierschutzniveau schweizweit gesenkt würde. Damit würden Auslaufställe, die zwischen 2018 und 2024 gebaut wurden, auch mit geschlossenen Wänden ins RAUS-Programm aufgenommen. Dies beträfe deutlich mehr Fälle als diejenigen Einzelfälle, die im Glauben an eine RAUS-Konformität in einen geschlossenen Stall investiert hätten. Bei einer durchschnittlichen Lebensdauer eines Stalles von fünfzig Jahren würde dies mehrere tausend Betriebe bedeuten, die künftig Tierwohlbeiträge erhalten könnten, ohne Tierwohl zu bieten.
Der Nationalrat ist dem Mehrheitsantrag mit 153 zu 37 Stimmen gefolgt. Das Geschäft geht somit zurück in den Ständerat.